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Führerscheinklasse C1E

Die Fahrerlaubnisklasse C1E darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C1 gefordert.

Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Deinen individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor.

Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 2 Beleuchtungsfahrt

Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. 

Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ärztliches Gutachten

In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.

Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1E erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, geführt werden.

Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres und nach Vollendung des 45. Lebensjahres muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.