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Führerscheinklasse D1

Die Fahrerlaubnisklasse D1 darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. 

Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Faherlaubnissklasse B gefordert. 

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse D1 folgende Sonderfahrten vor:

Vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D1 Übungs- fahrstunden Überland- fahrten Autobahn- fahrten Beleuchtungs- fahrten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 41 19 12 7
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 16 8 4 4
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 8 8 4 4
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 6 4 2 2

Beim gemeinsamen Erwerb von D1 und D1E (Solo / Zug) bleibt die praktische Ausbildung gleich. Zusätzlich wird mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug gefordert.

Es müssen besucht werden:

  • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten
  • 10 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 oder C sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf vier Unterrichte á 90 Minuten.

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ärztliches Gutachten
  • Reaktionstest
  • Führungszeugnis

Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse D1 erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen, außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg), geführt werden. Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. 

Kraftfahrer/innen, die Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.