Bitte auswählen :

Führerscheinklasse D

Es müssen besucht werden:

Beim Vorbesitz Klasse B
 

  • 6 Grundstoffunterrichte á 90 Minuten
  • 18 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

Beim Vorbesitz Klasse C und D1
 

  • 6 Grundunterrichte á 90 Minuten und
  • 8 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

Beim Vorbesitz Klasse C1
 

  • 6 Grundunterrichte á 90 Minuten und
  • 12 klassenspezifische Unterrichte á 90 Minuten

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • ärztliches Gutachten
  • Reaktionstest
  • Führungszeugnis

Nach Erwerb der Fahrerlaubnis darfst Du Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen, außer dem Fahrzeugführer, ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) fahren. 
Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.

Kraftfahrer/innen, die Fahrten im Güter- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlich Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE erforderlich ist, müssen regelmäßig, alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolviert werden. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen.

Die Fahrerlaubnisklasse D darf grundsätzlich mit dem 24. Lebensjahr erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 24. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vorher abgelegt werden. Es gibt aber Ausnahmen, die einen Erwerb auch vorher erlauben. 

Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B gefordert. 

Der Gesetzgeber schreibt für die Klasse D folgende Sonderfahrten vor:

Vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D Übungs- fahrstunden Überland- fahrten Autobahn- fahrten Beleuchtungs- fahrten
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre 45 22 14 8
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 33 12 8 5
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis bis 2 Jahre 14 16 8 6
Vorbesitz der Klasse C, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre 7 8 4 3

Beim gemeinsamen Erwerb von D und DE (Solo / Zug) müssen zusätzlich neun Fahrstunden und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung absolviert werden, dieses entfällt beim Vorbesitz der Klasse CE.