Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer Weiterbildung:
Kraftfahrer, die Fahrten im Güterkraft-(Werks) oder Personverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein durch die Verwaltungsbehörde einzutragen.
Grundqualifikation:
Kraftfahrer, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen und Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. nach dem 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erwoben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung vor der IHK.
Dekra Zertifizierung:
Seit dem 01.07.2012 ist der Trucker Point zertifiziert nach AZAV. Die Zertifizierung erlaubt es uns Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt anzunehmen und dich qualifiziert auszubilden.
Modul 1: Fahr- und Spar / Alternativ: ECO Training
Kenntnisbereiche:
1.1 Kinematische Kette
1.2 Sicherheitsausstattungen und Technik
1.3 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Modul 2: Gesund und Sicher
Kenntnisbereiche:
3.3 Gesundheit des Fahrers
3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
Modul 3: Ladung und Logistik
Kenntnisbereiche:
1.4 Ladungssicherung
1.5 Pflichten des Fahrzeugführers
1.6 Ladungssicherheit
Modul 4: Fahrdynamik und Assistenzsysteme / Alternative: Sicherheitstraining
Kenntnisbereiche:
3.0 Assistenzsysteme
3.1 Verkehrs- und Umweltsicherheit
3.5 Verhalten bei Unfällen
Modul 5: Recht und Soziales
Kenntnisbereiche:
2.1 Lenk- und Ruhezeiten
2.2 Güterkraftverkehrsgesetz
2.3 Personenbeförderungsgesetz
3.2 Recht
3.6 Recht
3.7 Soziales
3.8 Soziales