AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausfüllen des Formulars zum Führerscheinerwerb
- Durch das Ausfüllen der Voranmeldung ist noch kein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und der Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG zustande gekommen. Sie dient lediglich der Datenaufnahme. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten wird durch die Fahrschule ein Ausbildungsvertrag erstellt, dieser wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben
- Sollte es nach dem Ausfüllen der Voranmeldung nicht zu einer verbindlichen Anmeldung in der Fahrschule kommen, entstehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin keine Kosten
- Alle Angaben des Teilnehmers/der Teilnehmerin müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Sie sind ausschlaggebend für das spätere Ausstellen der Führerscheindokumente
Ausfüllen des Formulars zur beschleunigten Grundqualifikation
- Durch das Ausfüllen der Voranmeldung ist noch kein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und der Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG zustande gekommen. Sie dient lediglich der Datenaufnahme. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten wird durch die Fahrschule ein Ausbildungsvertrag erstellt, dieser wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben
- Sollte es nach dem Ausfüllen der Voranmeldung nicht zu einer verbindlichen Anmeldung in der Fahrschule kommen, entstehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin keine Kosten
- Alle Angaben des Teilnehmers/der Teilnehmerin müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Sie sind ausschlaggebend für das spätere Ausstellen der Führerscheindokumente
Ausfüllen des Formulars zum Wohnmobil-Intensivkurs
- Durch das Ausfüllen der Voranmeldung ist noch kein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und der Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG zustande gekommen. Sie dient lediglich der Datenaufnahme. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten wird durch die Fahrschule ein Ausbildungsvertrag erstellt, dieser wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben
- Sollte es nach dem Ausfüllen der Voranmeldung nicht zu einer verbindlichen Anmeldung in der Fahrschule kommen, entstehen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin keine Kosten
- Alle Angaben des Teilnehmers/der Teilnehmerin müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Sie sind ausschlaggebend für das spätere Ausstellen der Führerscheindokumente
Ausfüllen des Formulars zum Erste-Hilfe-Kurs
- Das Ausfüllen des Anmeldeformulars für den Erste-Hilfe-Kurs wird als verbindliche Anmeldung gewertet
- Die Teilnahme an den Erste-Hilfe-Kursen ist den Fahrschülern der Firmen Fahrschule Simonsen GmbH & Co. KG, Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG und Fahrschule Die 2 GmbH & Co. KG vorbehalten
- Nach Eingang der Anmeldung wird durch die Fahrschule Simonsen GmbH & Co. KG eine Anmeldebestätigung verschickt, nur wer diese Bestätigung vorweisen kann, hat ein Anrecht darauf, beim Kurs teilzunehmen
- Der Ort der Veranstaltung wird in der Kursbestätigung bekanntgegeben
- Sollte die Teilnahme dem Schüler/der Schülerin nicht möglich sein, ist der Kurs 2 Werktage im Voraus im Büro der Fahrschule abzusagen. Sagt der Teilnehmer/die Teilnehmerin in kürzerer Zeit den Termin ab, bleibt es der Fahrschule vorbehalten, das Entgelt für den Kurs trotz ausbleibender Teilnahme zu berechnen. Bei Krankheitsbedingtem Ausfall kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Krankmeldung einreichen, um dies zu verhindern
Ausfüllen des Formulars zur Berufskraftfahrerweiterbildung
- Der Teilnehmer/die Teilnehmerin meldet sich mit Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedigungen verbindlich zu dem von ihm/ihr gewählten Weiterbildungstermin an. Der Vertrag zwischen der Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin kommt durch das Absenden des Anmeldeformulars zustande
- Alle Angaben des Teilnehmers/der Teilnehmerin müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Sie sind ausschlaggebend für das spätere Eintragen der absolvierten Weiterbildung in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister
- Nimmt der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht vollständig an dem Kurs teil, muss die Fahrschule die Eintragung der Teilnahme in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister verweigern. In diesem Fall hat die Fahrschule gleichwohl Anspruch auf das Kursentgelt. Dieser Anspruch entfällt, wenn der Teilneher/die Teilnehmerin die Teilnahme spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn absagt. Erfolgt die Absage spätestens drei Werktage vor Kursbeginn, ist die Hälfte des Kursentgelts zu entrichten. Erfolgt die Absage später, ist das volle Kursentgelt zu entrichten. Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass durch die Nichtteilnahme der Fahrschule kein Schaden entstanden ist. In diesen Fällen entfällt das anteilige Kursentgelt
- Die Weiterbildungskurse werden in den Räumlichkeiten der Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG durchgeführt
- Die Fahrschule verpflichtet sich, bei der Durchführung der Kurse alle Vorgaben des BKrFQG und der BKrFQV in der jeweils geltenden Fassung zu bachten
- Das Kursentgelt pro Weiterbildungstag beträgt 105,00€ und ist nach § 4 Nr. 21b Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Das Kursentgelt ist vor Kursbeginn zu überweisen, zu Kursbeginn Bar zu entrichten oder nach Erhalt der Rechnung unverzüglich zu begleichen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, ist die Fahrschule berechtigt eine entsprechende Meldung an das KBA zu veranlassen, um die Freigabe der digital erfassten Bescheinigung zu verhindern
- Kommt der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht selbst für die entstehenden Weiterbildungskosten auf, ist eine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers vor Beginn des Kurses bei der Trucker Point Simonsen GmbH & Co. KG einzureichen. Die Mitteilung der Kostenübernahme bedarf der Schriftform
- Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, die eingesetzten Unterrichtsmaterialien schonend zu behandeln und den Anweisungen des Referenten/Dozenten Folge zu leisten
- Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn er/sie unter Wirkung alkoholischer Getränke oder anderen berauschenden Mitteln steht oder den Unterricht stört. In diesem Fall wird das Kursentgelt in voller Höhe geschuldet
- Die Fahrschule behält sich vor, über den Teilnehmer/die Teilnehmerin bei einem Wirtschaftsunternehmen eine Wirtschaftsauskunft einzuholen