Der Wohnmobilführerschein – die Gewichtsklassen
Zunächst mal entscheidet das zulässige Gesamtgewicht darüber, welche Führerscheinklasse man braucht.
Es legt fest, wie schwer das Fahrzeug maximal nach Beladung sein darf. Das zulässige Gesamtgewicht steht auf dem Fahrzeugschein im Feld F.1.
Die für den Führerschein relevanten Gewichtsklassen sind:
- Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
- Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
- Wohnmobile über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Welche Gewichtsklasse man fahren darf, hängt auch davon ab, wann man seine Führerscheinprüfung abgelegt hat:
Führerschein vor 1999 (Klasse 3):
Mit dieser Führerscheinklasse kann man alle gängigen Wohnmobile fahren. Eine Ausnahme bilden da lediglich Wohnmobile über 7,5 t, die jedoch selten sind.
Führerschein nach 1999 (Klasse B):
Mit diesem Führerschein darf man Fahrzeuge bis 3,5 t fahren. Meist reicht dies aus, da ca. 85 % der Campingmobile in Deutschland unter diese Kategorie fallen. Gerade Anfänger sollten ein Wohnmobil in dieser Gewichtsklasse wählen. Wiegt ein Fahrzeug über 3,5 t, so gelten teilweise andere Verkehrsregeln.
Möchte man ein Wohnmobil über 3,5 t fahren und ist nicht Inhaber des „alten“ Führerscheins Klasse 3, so darf man den LKW-Führerschein machen.
Hier liegt es wieder an der Gewichtszulassung, um die entsprechende Führerscheinklasse auszuwählen:
bis 7,5 t Gewichtszulassung | ab 7,5 t Gewichtszulassung |
Führerschein Klasse C 1 | Führerscheinklasse C |
muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängert werden (erforderlich u. a. Sehtest und Gesundheits-Check) | muss grundsätzlich alle fünf Jahre verlän-gert werden (erforderlich u. a. Sehtest und Gesundheits-Check) |
Mindestalter 18 Jahre | Mindestalter 21 Jahre |
aktuelles Gesundheitszeugnis | aktuelles Gesundheitszeugnis |
augenärztliches Gutachten | augenärztliches Gutachten |
Welchen Führerschein benötige ich, um einen Wohnwagen zu ziehen?
Führerschein vor 1999 (Klasse 3):
Es dürfen Fahrzeuggespanne gefahren werden, die insgesamt bis zu 18,7 t wiegen. Dabei wird das Gewicht des Zugfahrzeugs und das Gewicht des Caravans zusammengerechnet.
Führerschein nach 1999 (Klasse B):
Es dürfen Fahrzeuggespanne gefahren werden, die insgesamt 3,5 t nicht überschreiten.
Achtung:
Es muss berücksichtigt werden, wie viel Gewicht das Zugfahrzeug maximal ziehen darf (siehe Feld O.1 im Fahrzeugschein).
Überschreiten Zugfahrzeug und Caravan das Gesamtgewicht von 3,5 t, benötigt man einen Anhängerführerschein.
Folgende Varianten werden hier unterschieden:
- bis 4,25 t: Der Führerschein-Zusatz B96 berechtigt dazu, Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 T zu fahren.
- bis 7 t: Der Führerschein BE berechtigt dazu, ein Zugfahrzeug bis zu 3,5 t plus einen Anhänger mit weiteren 3,5 t fahren.
Kosten
- Wohnmobil-Führerschein C1: Preise auf Anfrage
- Wohnwagen-Führerschein B96: Preise auf Anfrage
- Wohnwagenführerschein BE: Preise auf Anfrage
Campingmobil-Führerscheine in der Übersicht:
Fahrerlaubnis | Zulässiges Gesamtgewicht |
Führerschein Klasse 3 (vor 1999) | Wohnmobile bis 7,5 t Wohnwagen-Gespanne bis 18,7 t |
Führerschein Klasse B (nach 1999) | Wohnmobile bis 3,5 t Wohnwagen-Gespanne bis 3,5 t |
Führerschein Klasse B96 | Wohnwagen-Gespanne bis 4,25 t |
Führerschein Klasse BE | Wohnwagen-Gespanne bis 7 t |
Führerschein Klasse C1 | Wohnmobile bis 7,5 t |
Führerschein Klasse C | Wohnmobile über 7,5 t |
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