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Führerscheinklasse D1E

Die Fahrerlaubnisklasse D1E darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung darfst Du bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. 

Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Klasse D1 gefordert. 

Der Gesetzgeber schreibt folgende Ausbildungsfahrten vor:

  • 4  Übungsfahrstunden
  • 3  Überlandfahrten
  • 1  Autobahnfahrt
  • 1  Beleuchtungsfahrt

Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. 

Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden. 

Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
  • eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
  • ärztliches Gutachten
  • Reaktionstest
  • Führungszeugnis

In der Fahrerlaubnisklasse D1E sind die Klassen BE, sowie C1E (sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist) mit eingeschlossen.

Die Fahreralubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.