Führerscheinklasse DE
In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen.
Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse DE erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, geführt werden.
Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden.
Berufskraftfahrer die gewerblich Kraftfahrzeuge über 3,5 t nutzen, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung zu den Themen „Sicherheit und Wirtschaftlichkeit“ absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein durch die Verwaltungsbehörde einzutragen.
Die Fahrerlaubnisklasse DE darf grundsätzlich mit 24 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Ist die Fahrerlaubnis Klasse CE im Vorbesitz, so erhält man automatisch die Klasse DE nach dem Erwerb der Klasse D.
Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse D gefordert.
Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:
- 4 Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Beleuchtungsfahrt
Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.
Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden.
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
- ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Ersthelferkurs
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten